Zollkennzeichen & Ausfuhrkennzeichen Berlin

Zoll- & Ausfuhrkennzeichen in Berlin schnell beantragen. Unser Zulassungsdienst in Wedding übernimmt den Behördengang ohne Wartezeit. Inkl. Hol-Bring-Service & eVB!

Zollkennzeichen & Ausfuhrkennzeichen Berlin
KI-generiert

Zollkennzeichen & Ausfuhrkennzeichen Berlin – schnell & zuverlässig beantragen

Sie möchten Ihr Fahrzeug ins Ausland exportieren oder dauerhaft überführen? Dann benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen – auch bekannt als Zollkennzeichen. Dieses spezielle Kennzeichen erlaubt es Ihnen, Ihr Fahrzeug aus eigener Triebkraft legal in einen anderen Staat zu überführen. Es wird befristet ausgestellt und ist je nach Versicherungsvertrag und Entscheidung der Behörde 15 Tage bis zu einem Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb genommen werden.

Das Kfz-Zulassungsbüro Berlin, ansässig in Berlin-Wedding, übernimmt die gesamte Beantragung Ihres Zoll- bzw. Ausfuhrkennzeichens für Sie – schnell, zuverlässig und ohne lästige Wartezeiten. Dank unseres hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnisses und unseres bewährten Hol- & Bringservice sparen Sie Zeit und Nerven. Wir prüfen Ihre Unterlagen, erledigen den Behördengang und händigen Ihnen alles unkompliziert wieder aus.

Ablauf: So funktioniert die Beantragung des Ausfuhrkennzeichens in Berlin

  1. Auftrag erteilen: Sie kontaktieren uns telefonisch oder über unser Online-Formular und erteilen uns den Auftrag. Wir besprechen gemeinsam, welche Unterlagen benötigt werden.
  2. Unterlagen übergeben: Wir holen Ihre Dokumente bequem per Kurier bei Ihnen ab – an einer Adresse Ihrer Wahl in Berlin. Alternativ können Sie die Unterlagen auch persönlich in unserem Büro in Berlin-Wedding abgeben (bitte vorher einen Termin vereinbaren, da wir häufig unterwegs sind).
  3. Prüfung der Unterlagen: Unsere Mitarbeiter prüfen alle eingereichten Dokumente sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit, bevor wir zur Behörde fahren.
  4. Behördengang: Wir übernehmen den Weg zur Kfz-Zulassungsbehörde Berlin-Lichtenberg für Sie. Als Zulassungsdienst erhalten wir frühzeitige Termine und können Ihren Vorgang ohne lange Wartezeiten abwickeln.
  5. Übergabe: Nach erfolgreicher Beantragung erhalten Sie Ihre Unterlagen sowie das Ausfuhrkennzeichen zurück – wahlweise per Kurier oder zur Abholung in unserem Büro. Sie erhalten eine Aushändigungsbestätigung, in der alle übergebenen Dokumente einzeln aufgelistet sind.
  6. Bezahlung: Die Zahlung (unsere Servicegebühr + Behördengebühren) erfolgt bei Übergabe der Unterlagen in bar. Firmenkunden können auf Anfrage auf Rechnung zahlen.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein (bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief (bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • TÜV/DEKRA Prüfbericht – Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) gem. § 29 StVZO
  • Amtliche Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (eVB / List eVB) – auch bei uns erhältlich
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit Meldebescheinigung
  • Ausgefüllter Zulassungsantrag (Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens)
  • SEPA-Lastschriftmandat (für die Erhebung der Kfz-Steuer)
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug im Original oder beglaubigter Kopie sowie Personaldokument des Vertretungsberechtigten
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie sowie Personaldokument des Vertretungsberechtigten
  • Bei Neufahrzeugen: CoC-Bescheinigung oder Datenbestätigung des Herstellers
  • Bei nicht typgenehmigten Fahrzeugen: Gutachten gem. § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV
  • Bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland: Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin
  • Ggf. Vollmacht (bei Beauftragung eines Dritten), inkl. Personaldokument des Vollmachtgebers

Wichtig zu wissen:

  • Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen – Kopien werden von der Zulassungsstelle nicht akzeptiert.
  • Das Ausfuhrkennzeichen ist befristet gültig (15 Tage bis maximal 1 Jahr). Nach Ablauf der Frist darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr bewegt werden.
  • Eine vorherige Abmeldung des Fahrzeugs ist nicht erforderlich. Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen müssen jedoch die bisherigen Kennzeichenschilder vorgelegt werden.
  • In bestimmten Fällen kann die Zulassungsbehörde eine Vorführung des Fahrzeugs anordnen – insbesondere wenn das Fahrzeug zuvor nicht im Bundesgebiet zugelassen war oder zuletzt ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt wurde.
  • Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin-Lichtenberg (Ferdinand-Schultze-Str. 55, 13055 Berlin). Termine sind dort nur nach vorheriger Online-Buchung möglich – Wartezeiten von mehreren Wochen sind keine Seltenheit. Wir als Zulassungsdienst erhalten bevorzugte Termine und erledigen alles für Sie.
  • Bei Abholung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns eine Aushändigungsbestätigung, in der alle übergebenen Dokumente einzeln aufgelistet sind.
  • Die Kfz-Steuer wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Barzahlungen der Kfz-Steuer sind nur noch beim Zollamt Marzahn möglich.

Preise für die Kfz-Anmeldung und Neuzulassung

Bitte beachten Sie: Die Behördengebühren können variieren. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Für ein individuelles Angebot kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.

Preisliste

  • Behördengebühren ab 33,20 €

    Inland, Neu- & Gebrauchtfahrzeuge

  • Kennzeichenschilder ca. 20 – 35 € €

    2 Stück, geprägt

  • Wunschkennzeichen 15 €

    Reservierung + Zuteilung

  • Umweltplakette / Feinstaubplakette 8 €
  • Komplettpreis ab 69,70 – 250 €

    Je nach Vorgang, Behördengebühren, ob Schilder benötigt werden oder nicht, und ob Sie den Hol- und Bringservice durch einen Kurier wünschen.

FAQ- Häufig gestellte Fragen und Ihre Antworten

FAQ: Häufig gestellte Fragen und Ihre Antworten

Was ist ein Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen?

Ein Ausfuhrkennzeichen (früher auch Zollkennzeichen genannt) ist ein befristetes amtliches Kennzeichen, das für Fahrzeuge ausgestellt wird, die aus eigener Triebkraft dauerhaft in einen anderen Staat überführt werden sollen. Es ist je nach Versicherungsvertrag und Behördenentscheidung zwischen 15 Tagen und einem Jahr gültig.

Wer benötigt ein Ausfuhrkennzeichen in Berlin?

Jeder, der ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland exportieren oder überführen möchte, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Händler. Eine vorherige Abmeldung des Fahrzeugs ist dabei nicht mehr erforderlich.

Muss ich persönlich zur Zulassungsstelle in Berlin?

Nein – das ist der große Vorteil unseres Services. Das Kfz-Zulassungsbüro Berlin in Wedding übernimmt den gesamten Behördengang für Sie. Wir holen Ihre Unterlagen per Kurier ab, erledigen alles bei der Zulassungsstelle Berlin-Lichtenberg und bringen Ihnen die Dokumente sowie das Kennzeichen zurück. Ganz ohne Wartezeit für Sie.

Wie lange dauert die Beantragung des Ausfuhrkennzeichens?

In der Regel erledigen wir den gesamten Vorgang innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe Ihrer vollständigen Unterlagen. Da wir als Zulassungsdienst bevorzugte Termine bei der Behörde erhalten, entfallen die langen Wartezeiten, die bei einer Eigenvorsprache oft mehrere Wochen betragen können.

Welche Unterlagen werden für das Ausfuhrkennzeichen benötigt?

Für ein Ausfuhrkennzeichen benötigen Sie in der Regel: Zulassungsbescheinigung I & II, gültigen HU-Prüfbericht, amtliche Kennzeichenschilder (bei zugelassenen Fahrzeugen), Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (eVB), Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung, ausgefüllten Zulassungsantrag sowie ein SEPA-Lastschriftmandat. Die genaue Checkliste finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden?

Eine Fahrzeugvorführung ist in bestimmten Fällen erforderlich: wenn das Fahrzeug zuvor nicht im Bundesgebiet zugelassen war oder wenn zuletzt ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt wurde. Im Zweifelsfall kann die Behörde eine Vorführung anordnen. Wir beraten Sie vorab, ob dies in Ihrem Fall notwendig ist.

Kann ich die Versicherungsbestätigung (eVB) für das Ausfuhrkennzeichen bei Ihnen erhalten?

Ja. Wir bieten die Versicherungsbestätigung (eVB / List eVB) speziell für Ausfuhrkennzeichen direkt bei uns an. So müssen Sie sich nicht selbst um die Versicherung kümmern – wir erledigen auch das für Sie.

Was kostet das Ausfuhrkennzeichen in Berlin insgesamt?

Der Gesamtpreis setzt sich aus der Behördengebühr (ab ca. 33,20 €), den Kosten für die Kennzeichenschilder sowie unserer Servicegebühr zusammen. Der Komplettpreis liegt je nach Umfang bei ab 69,70 € bis ca. 250 €. Für ein genaues Angebot sprechen Sie uns gerne an.

Wie und wann wird bezahlt?

Die Zahlung (Servicegebühr + Behördengebühren) erfolgt bei Abholung Ihrer Unterlagen bzw. bei Abgabe in unserem Büro in bar. Sie erhalten eine Quittung. Firmenkunden können auf Anfrage auf Rechnung zahlen (Bonität vorausgesetzt). Die Rechnung wird nach Auftragsende erstellt.

Kann die Abholung und Rückgabe der Unterlagen an verschiedenen Adressen erfolgen?

Ja, selbstverständlich. Wir können Ihre Unterlagen an einer beliebigen Adresse in Berlin abholen und an einer anderen Adresse wieder zurückgeben – ohne Aufpreis. Sprechen Sie uns einfach bei der Auftragserteilung darauf an.

Fragen Sie uns: