Kfz-Import-Zulassung in Berlin: EU- & Drittland-Fahrzeuge
Sie haben ein Fahrzeug aus dem EU-Ausland oder einem Drittland importiert und möchten es nun in Berlin auf deutsches Kennzeichen zulassen? Die Kfz-Import-Zulassung gehört zu den anspruchsvolleren Zulassungsvorgängen – denn je nach Herkunftsland, Fahrzeugtyp und vorhandenen Papieren gelten unterschiedliche Anforderungen. Das Kfz-Zulassungsbüro Berlin, ansässig in Berlin Wedding, übernimmt diesen Behördengang vollständig für Sie: schnell, zuverlässig und zu einem unschlagbaren Preis-Leistungs-Verhältnis – ganz ohne lästige Wartezeiten bei der Behörde. Ob EU-Gebrauchtfahrzeug, EU-Neufahrzeug oder Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat (Drittland) – wir kennen jeden Schritt des Verfahrens und erledigen alles für Sie, während Sie sich um Wichtigeres kümmern können.
Ablauf der Kfz-Import-Zulassung in Berlin
- Kontaktaufnahme & Auftragserteilung: Sie erteilen uns den Auftrag bequem online oder telefonisch. Wir besprechen gemeinsam, um welches Fahrzeug es sich handelt (EU oder Drittland, Neu- oder Gebrauchtfahrzeug) und welche Unterlagen bereits vorliegen.
- Unterlagenprüfung: Unser Kurier holt Ihre Dokumente bei Ihnen ab (Hol- & Bringservice) oder Sie geben diese persönlich in unserem Büro in Berlin Wedding ab. Wir prüfen alle Unterlagen direkt vor Ort auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Fahrzeugvorführung: Bei Importfahrzeugen ist die persönliche Vorführung des Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Berlin zwingend erforderlich. Wir koordinieren diesen Termin für Sie.
- Behördengang: Wir reichen alle Unterlagen bei der zuständigen Berliner Kfz-Zulassungsbehörde (LABO) ein und wickeln den gesamten Vorgang für Sie ab – ohne dass Sie selbst Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- Übergabe: Nach erfolgreicher Zulassung erhalten Sie Ihre neuen Fahrzeugpapiere, Kennzeichen und alle Originaldokumente zurück – mit einer detaillierten Aushändigungsbestätigung. Die Rückgabe erfolgt wahlweise per Kurier oder zur Abholung in unserem Büro.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
Für EU-Fahrzeuge (Gebraucht- und Neufahrzeuge aus EU/EWR):
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- Ausländische Zulassungsbescheinigung(en) / ausländische Fahrzeugpapiere
- Vorlage der ausländischen Kennzeichen (sofern vorhanden)
- COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) / Datenbestätigung des Herstellers – In Ziffer 47 muss eine Eintragung für Deutschland vorhanden sein (Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel)
- Bei Fahrzeugen ohne Typgenehmigung: Gutachten nach § 21 StVZO (nicht älter als 18 Monate)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (entfällt bei Fahrzeugen unter 3 Jahren ab Erstzulassung)
- Kaufvertrag / Rechnung bzw. Importbescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Ausgefüllter Zulassungsantrag
- SEPA-Lastschriftmandat
- Bei Neufahrzeugen ohne ZB II: Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug im Original oder beglaubigter Kopie
- Ggf. Vollmacht (bei Beauftragung eines Dritten)
- Ggf. Ausnahmegenehmigung bei Abweichungen im Gutachten
Zusätzlich für Drittland-Fahrzeuge (Nicht-EU/Nicht-EWR):
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- COC-Papiere oder Gutachten gem. § 13 EG-FGV (PKW, LKW, Anhänger) bzw. Gutachten nach § 21 StVZO (nicht älter als 18 Monate) für Kräder und Sonder-Kfz
- Ausländische Fahrzeugpapiere oder Kaufvertrag / Importbescheinigung
- Ggf. gesondertes Formular (bitte anfragen)
Alle Unterlagen sind im Original einzureichen. Bei Abholung erhalten Sie eine Aushändigungsbestätigung mit genauer Auflistung der übergebenen Dokumente.
Formulare zum Herunterladen und Ausfüllen
Wichtig zu wissen:
- Importfahrzeuge müssen zwingend persönlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorgeführt werden – dies gilt sowohl für EU- als auch für Drittland-Fahrzeuge.
- Alle Unterlagen sind ausnahmslos im Original einzureichen. Kopien werden von der Zulassungsstelle nicht akzeptiert.
- Das COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) muss in Ziffer 47 eine Eintragung für Deutschland enthalten (Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel). Fehlt diese Eintragung, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV erforderlich.
- Bei Drittland-Fahrzeugen ist die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung zwingend erforderlich. Liegt sie nicht vor, informiert die Zulassungsbehörde automatisch das zuständige Hauptzollamt.
- Fahrzeuge aus Ländern mit Linksverkehr (z. B. Großbritannien, Japan) müssen ggf. umgerüstet werden (insbesondere Scheinwerfer für Abblendlicht).
- Die Hauptuntersuchung (HU) ist bei Fahrzeugen, die nach deutschem Recht bereits fällig wäre, vor der Zulassung durchzuführen. Bei PKW ist die erste HU in der Regel 36 Monate nach Erstzulassung fällig.
- Bei Anmeldung in Berlin erfolgt eine Benachrichtigung an das Herkunftsland. Eine automatische Abmeldung im Herkunftsland findet jedoch nicht statt – der Halter ist selbst dafür verantwortlich.
- Die Behördengebühren variieren je nach Vorgang und können nicht pauschal angegeben werden.
Preise & Kosten: Kfz-Import-Zulassung Berlin
Die Gesamtkosten setzen sich aus unserer Servicepauschale und den Behördengebühren zusammen. Nachfolgend eine Übersicht:
Preisliste
-
Behördengebühr ab 34,70 €
Zulassungsstelle Berlin, günstigster Fall
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Kennzeichenschilder ca. 20 – 35 € €
2 Stück, geprägt
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Wunschkennzeichen 15 €
Reservierung + Zuteilung
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Umweltplakette / Feinstaubplakette 8 €
-
Komplettpreis ab 69,70 – 250 €
Je nach Vorgang, Behördengebühren, ob Schilder benötigt werden oder nicht, und ob Sie den Hol- und Bringservice durch einen Kurier wünschen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen und Ihre Antworten
Kann ich ein im EU-Ausland gekauftes Fahrzeug direkt in Berlin zulassen?
Ja, das ist möglich. Fahrzeuge aus EU- oder EWR-Staaten können direkt in Berlin zugelassen werden, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen – insbesondere die ausländischen Fahrzeugpapiere, das COC-Papier und ein gültiger Hauptuntersuchungsnachweis. Das Kfz-Zulassungsbüro Berlin übernimmt den gesamten Vorgang für Sie.
Was ist der Unterschied zwischen einem EU-Import und einem Drittland-Import?
Bei einem EU-Import (aus einem EU- oder EWR-Staat) gelten vereinfachte Regeln, da innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums einheitliche Typgenehmigungen anerkannt werden. Bei einem Drittland-Import (z. B. aus den USA, Japan, der Türkei oder anderen Nicht-EU-Ländern) sind zusätzliche Dokumente erforderlich – insbesondere eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung sowie ggf. ein Einzelgutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV.
Muss das Importfahrzeug persönlich bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden?
Ja. Bei Importfahrzeugen – sowohl aus EU- als auch aus Drittländern – ist die Vorführung des Fahrzeugs bei der Berliner Kfz-Zulassungsbehörde zwingend vorgeschrieben. Wir koordinieren diesen Termin für Sie und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Was ist ein COC-Papier und wozu wird es benötigt?
Das COC-Papier (Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungsbescheinigung) ist ein vom Hersteller ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass das Fahrzeug den europäischen Typgenehmigungsvorschriften entspricht. Es enthält alle technischen Daten, die für die Zulassung benötigt werden. Wichtig: In Ziffer 47 muss eine Eintragung für Deutschland vorhanden sein (Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel). Fehlt das COC-Papier, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO erforderlich.
Was ist eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung und wann brauche ich sie?
Die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung wird ausschließlich bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) benötigt. Sie bestätigt, dass alle anfallenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuern ordnungsgemäß entrichtet wurden. Liegt sie nicht vor, ist die Zulassungsbehörde verpflichtet, das zuständige Hauptzollamt zu informieren.
Wie lange dauert die Kfz-Import-Zulassung in Berlin?
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, erledigen wir die Zulassung in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe der Dokumente. Dank unserer langjährigen Erfahrung und direkten Behördenkontakte vermeiden wir unnötige Verzögerungen – ganz ohne Wartezeiten für Sie.
Muss ich selbst zur Zulassungsstelle gehen?
Nein. Das Kfz-Zulassungsbüro Berlin übernimmt den gesamten Behördengang für Sie per Vollmacht. Sie müssen lediglich die erforderlichen Unterlagen bereitstellen – entweder per Hol- & Bringservice durch unseren Kurier oder durch persönliche Abgabe in unserem Büro in Berlin Wedding.
Was kostet die Kfz-Import-Zulassung in Berlin?
Die Gesamtkosten setzen sich aus unserer Servicepauschale und den Behördengebühren zusammen. Der Komplettpreis beginnt ab 69,70 € und kann je nach Vorgang, benötigten Kennzeichenschildern und Inanspruchnahme des Hol- & Bringservices bis ca. 250 € betragen. Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage ein individuelles Angebot.
Was passiert mit der Zulassung im Herkunftsland nach der Anmeldung in Berlin?
Nach der Anmeldung in Berlin wird das Herkunftsland automatisch benachrichtigt. Eine automatische Abmeldung im Herkunftsland findet jedoch nicht statt – als Halter sind Sie selbst dafür verantwortlich, das Fahrzeug im Herkunftsland ordnungsgemäß abzumelden, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Kann ich als Firma die Import-Zulassung über Ihr Büro abwickeln lassen?
Selbstverständlich. Wir betreuen sowohl Privatkunden als auch Firmenkunden. Für Firmenkunden bieten wir zudem die Möglichkeit der Zahlung auf Rechnung an (Bonität vorausgesetzt). Benötigt werden zusätzlich Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug sowie die Personaldokumente der vertretungsberechtigten Person.













