Kurzzeitkennzeichen Berlin: Gelbe Nummern sofort – schnell & zuverlässig
Sie benötigen ein Kurzzeitkennzeichen in Berlin – für eine Probefahrt, eine Überführung oder den Transport eines abgemeldeten Fahrzeugs? Das Kfz-Zulassungsbüro Berlin, ansässig im Herzen von Berlin Wedding, erledigt die Beantragung Ihrer gelben Kurzzeitkennzeichen schnell, zuverlässig und ohne lästige Wartezeiten für Sie. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserer direkten Kontakte zur Berliner Kfz-Zulassungsbehörde sind Ihre Kurzzeitkennzeichen in der Regel bereits am nächsten Werktag abholbereit – ganz ohne dass Sie selbst einen Behördengang auf sich nehmen müssen.
Wir bieten Ihnen ein Top Preis-Leistungs-Verhältnis und eine vollständige Abwicklung aus einer Hand: von der Prüfung Ihrer Unterlagen über die Beantragung bei der Zulassungsstelle bis hin zur Übergabe der fertigen Schilder – auf Wunsch sogar bequem per Hol- und Bringservice direkt zu Ihnen nach Hause oder an Ihren Betrieb. Vertrauen Sie dem Kfz-Zulassungsbüro Berlin – Ihr Partner für alle Zulassungsangelegenheiten in der Hauptstadt.
Ablauf: So erhalten Sie Ihr Kurzzeitkennzeichen in Berlin
- Kontaktaufnahme & Auftragserteilung: Sie erteilen uns Ihren Auftrag bequem telefonisch oder über unser Online-Formular. Teilen Sie uns dabei mit, für welches Fahrzeug und für welchen Zeitraum das Kurzzeitkennzeichen benötigt wird.
- Unterlagen zusammenstellen: Stellen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen (siehe Checkliste unten). Wir prüfen Ihre Unterlagen vorab und informieren Sie, falls noch etwas fehlt.
- Übergabe der Unterlagen: Sie übergeben uns Ihre Dokumente entweder persönlich in unserem Büro in Berlin Wedding oder wir holen diese per Kurierdienst bei Ihnen ab. Bei Abholung erhalten Sie selbstverständlich eine Aushändigungsbestätigung, in der alle übergebenen Unterlagen einzeln aufgelistet sind.
- Beantragung bei der Zulassungsbehörde: Unser Team stellt den Antrag auf Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens bei der Berliner Kfz-Zulassungsbehörde. Bitte beachten Sie: In Berlin können Kurzzeitkennzeichen aktuell nur Montag bis Donnerstag beantragt werden. Die Ausgabe erfolgt am nächsten Werktag. Freitags werden Kurzzeitkennzeichen aufgrund einer Amtsregelung nicht ausgestellt.
- Übergabe der Kennzeichen & Unterlagen: Nach erfolgreicher Beantragung erhalten Sie Ihre gelben Kurzzeitkennzeichen sowie alle Originalunterlagen zurück – entweder zur Abholung in unserem Büro oder per Lieferung durch unseren Kurierdienst an eine Adresse Ihrer Wahl in Berlin.
- Bezahlung: Die Zahlung unserer Servicegebühren sowie der Behördengebühren erfolgt bei Übergabe der Unterlagen in bar. Firmenkunden können auf Anfrage auch auf Rechnung zahlen.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (im Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen – auch bei uns erhältlich
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II im Original (alternativ: COC-Papiere oder Einzelgenehmigung des Fahrzeugs)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV/DEKRA-Prüfbericht) – sofern sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein ergibt
- Ausgefüllter Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens (Formular, siehe unten)
- Vollmacht (bei Beauftragung durch Dritte), inkl. Personalausweis des Vollmachtgebers
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug im Original oder beglaubigte Kopie sowie Personaldokument des/der Vertretungsberechtigten
- Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug im Original oder beglaubigte Kopie sowie Personaldokument des/der Vertretungsberechtigten
- Bei ausländischen Fahrzeugen aus Drittstaaten: Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Formulare zum Herunterladen und ausfüllen
- Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens für Probe- und Überführungsfahrten
- Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung (nur wenn kein Wohnsitz im Inland vorhanden ist)
Wichtig zu wissen:
- Ein Kurzzeitkennzeichen wird ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb des Bundesgebietes für ein konkret benanntes Fahrzeug erteilt. Es ist nicht übertragbar auf andere Fahrzeuge.
- Der Zuteilungszeitraum beträgt maximal 6 Tage ab dem Tag der Antragstellung. Eine Zuteilung für einen zukünftigen Zeitraum ist nicht möglich.
- Nach Ablauf des Zuteilungszeitraums verliert das Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.
- Liegt keine gültige Hauptuntersuchung vor, wird das Kurzzeitkennzeichen nur für die Fahrt zur nächsten TÜV/DEKRA-Stelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk erteilt.
- In Berlin können Kurzzeitkennzeichen aktuell nur Montag bis Donnerstag beantragt werden. Freitags ist keine Ausgabe möglich.
- Alle Unterlagen sind im Original einzureichen. Kopien werden von der Zulassungsstelle grundsätzlich nicht akzeptiert (Ausnahmen: Vollmachten und Firmendokumente – bitte vorab anfragen).
- Bei Abholung Ihrer Unterlagen durch uns erhalten Sie stets eine Aushändigungsbestätigung, in der alle übergebenen Dokumente einzeln aufgeführt sind.
Preise für die Kfz-Anmeldung und Neuzulassung
Wir bieten zwei Optionen an:
- Option A – Komplettpaket: inkl. Versicherung (eVB), inkl. Kennzeichenschilder und inkl. Behördengebühren
- Option B – Paket ohne Versicherung: inkl. Kennzeichenschilder und inkl. Behördengebühren – die eVB bringen Sie selbst mit
Auf Wunsch ist ein Hol- und Bringservice durch unseren Kurier gegen Aufpreis möglich. Firmenkunden können auf Rechnung zahlen (Bonität vorausgesetzt). Alle anderen Kunden zahlen bei Übergabe der Unterlagen in bar und erhalten eine Quittung.
Hinweis: Die Behördengebühren können variieren. Bitte kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Preisliste
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Behördengebühr ab 17,30 €
Zulassungsstelle Berlin
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Kennzeichenschilder ca. 20 – 35 € €
2 Stück, geprägt
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Wunschkennzeichen 15 €
Reservierung + Zuteilung
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Umweltplakette / Feinstaubplakette 8 €
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Komplettpreis ab 69,70 – 250 €
Je nach Vorgang, Behördengebühren, ob Schilder benötigt werden oder nicht, und ob Sie den Hol- und Bringservice durch einen Kurier wünschen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen und Ihre Antworten
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen und wofür darf ich es nutzen?
Ein Kurzzeitkennzeichen (auch „5-Tage-Kennzeichen“ oder „6-Tage-Kennzeichen“ genannt) ist ein gelbes Kennzeichen, das ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands für ein konkret benanntes Fahrzeug erteilt wird. Typische Anwendungsfälle sind: Überführung eines gekauften Fahrzeugs, Probefahrten, Fahrt zum TÜV oder zur Werkstatt mit einem abgemeldeten Fahrzeug.
Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen in Berlin gültig?
Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Antragstellung für maximal 6 Tage gültig. Eine Vorab-Beantragung für einen späteren Zeitraum ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verliert das Kennzeichen automatisch seine Rechtsgültigkeit.
Kann ich das Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge nutzen?
Nein. Ein Kurzzeitkennzeichen wird immer für ein konkret benanntes Fahrzeug ausgestellt und ist nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar. Für jedes Fahrzeug ist ein eigenes Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.
Was passiert, wenn mein Fahrzeug keinen gültigen TÜV hat?
Liegt keine gültige Hauptuntersuchung (HU) vor, wird das Kurzzeitkennzeichen zwar erteilt, jedoch ist die Nutzung dann auf die Fahrt zur nächsten TÜV/DEKRA-Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück beschränkt. Eine freie Nutzung im gesamten Bundesgebiet ist nur bei bestandener HU möglich.
Wie schnell erhalte ich mein Kurzzeitkennzeichen über das Kfz-Zulassungsbüro Berlin?
In der Regel sind die Kurzzeitkennzeichen am nächsten Werktag abholbereit, sofern uns alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig am Vortag vorliegen. Bitte beachten Sie: In Berlin können Kurzzeitkennzeichen aktuell nur Montag bis Donnerstag beantragt werden. Freitags ist keine Ausgabe möglich.
Benötige ich eine eigene Versicherung oder kann ich diese über Sie abschließen?
Sie können die Versicherung (eVB-Nummer) selbst bei Ihrer Versicherungsgesellschaft anfordern und mitbringen. Alternativ bieten wir Ihnen unser Komplettpaket inklusive Versicherung an – so müssen Sie sich um nichts kümmern. Sprechen Sie uns einfach an.
Muss ich persönlich zur Zulassungsstelle?
Nein. Das Kfz-Zulassungsbüro Berlin übernimmt den gesamten Behördengang für Sie. Sie müssen lediglich Ihre Unterlagen bei uns einreichen – persönlich in unserem Büro in Berlin Wedding oder per Hol- und Bringservice durch unseren Kurier. Wir erledigen den Rest.
Kann die Rückgabe meiner Unterlagen an einer anderen Adresse erfolgen als die Abholung?
Ja, das ist kein Problem. Wir können Ihre Unterlagen und Kennzeichen an einer beliebigen anderen Adresse in Berlin zurückgeben, ohne Aufpreis. Teilen Sie uns einfach die gewünschte Lieferadresse mit.
Was ist eine eVB-Nummer und wo bekomme ich diese?
Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ist eine siebenstellige Nummer, die Ihnen Ihre Kfz-Versicherung ausstellt und die der Nachweis für einen bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz ist. Sie können die eVB bei Ihrer eigenen Versicherung anfordern – oder Sie nutzen unser Komplettpaket, bei dem wir die Versicherung für Sie organisieren.
Wie und wann bezahle ich für den Service?
Die Zahlung unserer Servicegebühren sowie der Behördengebühren erfolgt bei Übergabe der Unterlagen in bar. Sie erhalten von uns eine Quittung. Firmenkunden können auf Anfrage auf Rechnung zahlen (Bonität vorausgesetzt). Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Auftragsende fällig.













