Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen in Berlin

Kfz-Kennzeichen verloren oder gestohlen? Zulassungsbüro Berlin Wedding erledigt Umkennzeichnung schnell, zuverlässig und ohne Wartezeit.

Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen in Berlin
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Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen in Berlin

Wenn ein Kennzeichen verloren gegangen oder gestohlen wurde, muss in Berlin eine Umkennzeichnung erfolgen. Das Fahrzeug erhält neue Kennzeichenschilder mit einer neuen Buchstaben-Zahlen-Kombination. Das bisherige Kennzeichen wird gesperrt, damit Sie vor möglichem Missbrauch geschützt sind.

Das Kfz-Zulassungsbüro Berlin in Berlin Wedding übernimmt die komplette Abwicklung für Sie schnell, zuverlässig und ohne Wartezeit bei der Zulassungsstelle. Sie bringen uns Ihre Unterlagen, wir prüfen alles, bereiten den Vorgang vor und kümmern uns um die Beantragung der neuen Kennzeichen. Dabei profitieren Sie von einem Top Preis-Leistungs-Verhältnis und einer unkomplizierten Bearbeitung.

Ablauf bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen in Berlin

Zuerst muss geklärt werden, ob das Kennzeichen verloren wurde oder ob ein Diebstahl vorliegt. Bei Diebstahl ist vor der Bearbeitung durch die Zulassungsbehörde eine Anzeige bei der Polizei erforderlich. Bei Verlust wird in der Regel eine eidesstattliche Versicherung benötigt.

Danach werden die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt. Das Kfz-Zulassungsbüro Berlin prüft die Dokumente, bereitet den Antrag auf Änderung des Kennzeichens vor und reicht den Vorgang bei der Berliner Zulassungsbehörde ein. Anschließend wird dem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zugeteilt. Falls noch ein Kennzeichenschild vorhanden ist, muss dieses mit abgegeben werden.

Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie die neuen Fahrzeugdokumente und die neuen Kennzeichenschilder. Erst danach darf das Fahrzeug wieder im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Voraussetzungen

  • Kennzeichenschild ist weg
    An Ihrem Fahrzeug fehlt wenigstens ein Kennzeichenschild, zum Beispiel, weil es gestohlen wurde oder weil Sie es verloren haben.
  • Bei Diebstahl: Anzeige bei der Polizei
    Den Diebstahl müssen Sie auch der Polizei melden. Machen Sie das so schnell wie möglich, zu Ihrer eigenen Sicherheit.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag auf Änderung des Kennzeichens
  • Ausweis-Dokument
    • Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass mit Meldebescheinigung oder amtlich beglaubigter Kopie
  • Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist: Nachweis über den Sitz oder eine Niederlassung in Berlin sowie Ausweis-Dokument des Vertretungsberechtigten laut Nachweis, zum Beispiel durch:
    • Gewerbe-Anmeldung
    • Auszug aus dem Handelsregister
    • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Bevollmächtigung oder Vertretung, auch von Unternehmen oder Vereinen: Vollmacht und Ausweis-Dokument
    • Schriftliche Vollmacht
    • Ausweis-Dokument der Person, die Sie vertritt
    • Ihr Ausweis-Dokument, außer bei notarieller Vollmacht

    Das gilt auch bei Unternehmen und Vereinen, wenn sich die Vertretungsberechtigung nicht aus der Gewerbe-Anmeldung oder einem Register-Auszug ergibt.

  • Bei minderjährigen Haltern: Zustimmung und Ausweis-Dokumente der Erziehungsberechtigten
    • Schriftliche Zustimmung von beiden Erziehungsberechtigten
    • Ausweis-Dokumente von beiden Erziehungsberechtigten

    Erziehungsberechtigt sind im Normalfall die Eltern.

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
  • HU-Prüfbericht, falls fällig

    Nachweis über eine aktuelle Hauptuntersuchung, zum Beispiel:

    • durch die Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn die dort eingetragene Hauptuntersuchung noch gültig ist
    • durch den Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung
  • Das andere Nummernschild, falls vorhanden

    Falls an Ihrem Auto nur ein Nummernschild fehlt, bringen Sie das andere bitte mit.

  • Anzeige-Protokoll der Polizei bei Diebstahl der Kennzeichenschilder

    Falls ein oder mehrere Kennzeichenschilder gestohlen wurden, müssen Sie den Diebstahl vor dem Besuch der Zulassungsbehörde bei der Polizei anzeigen. Das Anzeige-Protokoll ist vorzulegen.

  • Eidesstattliche Versicherung zum Kennzeichen

    Beim Verlust eines Kennzeichenschildes ist eine Versicherung an Eides statt vorzulegen. Das entsprechende Dokument finden Sie unter „Formulare“.

    Sind beide Kennzeichenschilder verloren gegangen oder gehört bauartbedingt nur ein Kennzeichenschild zum Fahrzeug, ist die Abnahme einer gebührenpflichtigen Versicherung erforderlich.

Wichtig zu wissen:

  • Bei Diebstahl muss der Vorgang zuerst bei der Polizei angezeigt werden. Ohne Anzeige-Protokoll kann die Zulassungsbehörde die Umkennzeichnung in der Regel nicht abschließen.
  • Das alte Kennzeichen wird gesperrt. Sie bekommen also nicht einfach ein neues Schild mit derselben Kombination, sondern eine neue Kennzeichenkombination.
  • Das Fahrzeug darf erst wieder gefahren werden, wenn die neuen Kennzeichenschilder angebracht sind.
  • Wenn nur ein Kennzeichenschild fehlt, muss das noch vorhandene Schild mitgebracht werden.
  • Bei Verlust wird eine eidesstattliche Versicherung benötigt. Wenn beide Kennzeichenschilder verloren wurden, kann dafür eine zusätzliche Gebühr entstehen.

Preise für Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen in Berlin

  • Kosten für neue Kennzeichenschilder: je nach Anbieter zusätzlich
  • Zusätzliche Gebühren: möglich, zum Beispiel bei eidesstattlicher Versicherung oder besonderem Einzelfall
  • Servicegebühr Kfz-Zulassungsbüro Berlin: je nach Aufwand und gewünschtem Service

Preisliste

  • Behördengebühren Neuzulassung ab 30,60 €

    vor Ort beim LABO

  • Kennzeichenschilder ca. 20 – 35 € €

    2 Stück, geprägt

  • Wunschkennzeichen 15 €

    Reservierung + Zuteilung

  • Umweltplakette / Feinstaubplakette 8 €
  • Komplettpreis ab 69,70 – 250 €

    Je nach Vorgang, Behördengebühren, ob Schilder benötigt werden oder nicht, und ob Sie den Hol- und Bringservice durch einen Kurier wünschen.

FAQ- Häufig gestellte Fragen und Ihre Antworten

FAQ: Häufig gestellte Fragen und Ihre Antworten

Was muss ich tun, wenn mein Kennzeichen in Berlin gestohlen wurde?

Bei Diebstahl müssen Sie zuerst Anzeige bei der Polizei erstatten. Danach kann die Umkennzeichnung bei der Berliner Zulassungsbehörde beantragt werden. Das Kfz-Zulassungsbüro Berlin übernimmt die weitere Abwicklung für Sie.

Was passiert, wenn ich mein Kennzeichen nur verloren habe?

Bei Verlust wird eine eidesstattliche Versicherung benötigt. Anschließend wird ein neues Kennzeichen beantragt und das bisherige Kennzeichen gesperrt.

Bekomme ich wieder dasselbe Kennzeichen?

Nein. Bei Verlust oder Diebstahl wird in der Regel eine neue Kennzeichenkombination vergeben. Das alte Kennzeichen wird aus Sicherheitsgründen gesperrt.

Darf ich mit nur einem Kennzeichen noch fahren?

Nein. Das Fahrzeug darf erst wieder gefahren werden, wenn die neuen Kennzeichenschilder vorhanden und ordnungsgemäß angebracht sind.

Muss ich bei Diebstahl immer zur Polizei?

Ja. Bei einem Diebstahl ist die Anzeige bei der Polizei erforderlich. Das Anzeige-Protokoll wird für die Bearbeitung bei der Zulassungsbehörde benötigt.

Was ist, wenn nur ein Kennzeichenschild fehlt?

Dann muss das noch vorhandene Kennzeichenschild zur Bearbeitung mitgebracht werden. Das Fahrzeug erhält trotzdem eine neue Kennzeichenkombination.

Kann das Kfz-Zulassungsbüro Berlin den Vorgang für mich erledigen?

Ja. Das Kfz-Zulassungsbüro Berlin in Berlin Wedding übernimmt die Vorbereitung, Prüfung und Abwicklung bei der Zulassungsstelle. So sparen Sie sich Wartezeit und unnötige Behördengänge.

Wie schnell ist die Bearbeitung möglich?

Die Bearbeitung erfolgt schnell und zuverlässig, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen. Fehlende Dokumente können den Vorgang verzögern.

Welche Kosten entstehen bei Kennzeichenverlust oder Diebstahl?

Die Kosten hängen vom Einzelfall ab. Es fallen Behördengebühren, Kosten für neue Kennzeichenschilder und gegebenenfalls Servicekosten an. Als Richtwert gilt ein Komplettpreis ab 69,70 € bis 250 €.

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