Kfz-Anmeldung Berlin: Neuzulassung schnell erledigen

Kfz-Anmeldung & Neuzulassung in Berlin ohne Wartezeit. Ihr Zulassungsdienst in Wedding übernimmt alle Gänge zum LABO. Schnell, zuverlässig & mit Hol-Bring-Service!

Kfz-Anmeldung & Neuzulassung in Berlin
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Kfz-Anmeldung und Neuzulassung in Berlin – schnell, zuverlässig und ohne Wartezeit

Sie haben ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug erworben und möchten es in Berlin zulassen? Bevor ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf, ist eine ordnungsgemäße Zulassung bei der Kfz-Zulassungsbehörde zwingend erforderlich. Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen, Motorrad, Wohnmobil oder Anhänger – ohne gültige Zulassung drohen Bußgelder und weitere Sanktionen.

Das Kfz-Zulassungsbüro Berlin, ansässig in Berlin Wedding, übernimmt die komplette Abwicklung Ihrer Kfz-Anmeldung und Neuzulassung – schnell, zuverlässig und mit einem Top-Preis-Leistungs-Verhältnis. Dank unserer direkten Einreichung bei der Behörde entfällt für Sie die oft wochenlange Wartezeit auf einen Termin bei der Zulassungsstelle. Sie sparen sich den Behördengang und können sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren – wir erledigen den Rest.

So läuft die Kfz-Anmeldung und Neuzulassung in Berlin ab

Die Kfz-Anmeldung bzw. Neuzulassung in Berlin erfolgt über das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), das an den Standorten Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg vertreten ist. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  1. Auftrag erteilen:
    Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Online-Formular. Wir beraten Sie, welche Unterlagen für Ihren konkreten Fall benötigt werden.
  2. Unterlagen zusammenstellen:
    Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente im Original zusammen. Nutzen Sie gerne unseren Hol- und Bringservice – wir holen die Unterlagen direkt bei Ihnen zu Hause oder am Arbeitsplatz ab.
  3. Prüfung der Dokumente:
    Unsere erfahrenen Mitarbeiter prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit, damit es bei der Behörde zu keinen Verzögerungen kommt.
  4. Einreichung bei der Zulassungsbehörde:
    Wir reichen Ihre Unterlagen direkt beim LABO ein – ohne dass Sie selbst einen Termin buchen oder vor Ort erscheinen müssen.
  5. Erledigung und Rückgabe:
    Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie Ihre Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, die Stempelplaketten sowie ggf. Ihre neuen Kennzeichenschilder. Die Rückgabe erfolgt persönlich oder über unseren Kurierdienst.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – bei Neuwagen ggf. mit COC-Bescheinigung (Certificate of Conformity)
  2. EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
  3. Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung
  4. Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (im Original)
  5. SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (ausgefüllt und unterschrieben)
  6. Ausgefüllter Zulassungsantrag
  7. TÜV/DEKRA-Prüfbericht (bei Gebrauchtwagen mit gültiger Hauptuntersuchung)
  8. Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug sowie Ausweis(e) der Geschäftsführung (im Original)
  9. Bei Bevollmächtigung: formlose Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten
  10. Kennzeichenschilder (bei Gebrauchtwagen mit vorhandenen Schildern)
  11. Vorführung des Fahrzeugs (nur bei Importfahrzeugen, gestohlenen Kennzeichen oder wiederaufgefundenen Fahrzeugen)

Wichtig zu wissen:

  • Alle Unterlagen sind zwingend im Original einzureichen, da die Zulassungsstelle andernfalls keine Zulassung erteilt.
  • Bei Abholung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns eine Aushändigungsbestätigung, in der sämtliche übergebenen Dokumente einzeln aufgelistet werden.
  • Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) muss vor der Zulassung bei Ihrer Kfz-Versicherung beantragt werden. Es handelt sich um eine siebenstellige Nummer, die die Zulassungsbehörde elektronisch bei der Versicherung verifiziert.
  • Ihr Hauptwohnsitz muss in Berlin gemeldet sein – ein Zweitwohnsitz reicht nicht aus.
  • Bei Neuwagen entfällt die Hauptuntersuchung (HU) für die ersten drei Jahre ab Erstzulassung.
  • Wunschkennzeichen können gegen eine zusätzliche Gebühr reserviert werden – sprechen Sie uns gerne darauf an.

Preise für die Kfz-Anmeldung und Neuzulassung

Die Kosten für eine Kfz-Anmeldung bzw. Neuzulassung setzen sich aus den Behördengebühren, den Kosten für Kennzeichenschilder und unserem Serviceentgelt zusammen. Die Behördengebühren variieren je nach Vorgang.

Firmenkunden bieten wir die Möglichkeit, auf Rechnung zu zahlen (Bonität vorausgesetzt). Privatkunden zahlen bei Übergabe der Unterlagen in bar und erhalten eine Quittung.

Preisliste

  • Behördengebühren Neuzulassung ab 30,60 €

    vor Ort beim LABO

  • Kennzeichenschilder ca. 20 – 35 € €

    2 Stück, geprägt

  • Wunschkennzeichen 15 €

    Reservierung + Zuteilung

  • Umweltplakette / Feinstaubplakette 8 €
  • Komplettpreis ab 69,70 – 250 €

    Je nach Vorgang, Behördengebühren, ob Schilder benötigt werden oder nicht, und ob Sie den Hol- und Bringservice durch einen Kurier wünschen.

FAQ- Häufig gestellte Fragen und Ihre Antworten

FAQ: Häufig gestellte Fragen und Ihre Antworten

Was kostet eine Kfz-Neuzulassung in Berlin?

Die Behördengebühren für eine Neuzulassung betragen mindestens 30,60 € bei Antragstellung vor Ort. Hinzu kommen Kosten für Kennzeichenschilder, ggf. Wunschkennzeichen und unser Serviceentgelt. Als Komplettpreis können Sie mit ca. 69,70 € bis 250 € rechnen – abhängig vom Umfang des Vorgangs und ob Sie unseren Hol- und Bringservice nutzen.

Wie lange dauert die Kfz-Anmeldung über Ihren Zulassungsdienst?

In der Regel erhalten Sie Ihre fertigen Unterlagen innerhalb von 24 Stunden nach Einreichung bei der Behörde zurück. Die aktuelle Bearbeitungszeit beim LABO kann jedoch variieren – wir informieren Sie stets über den aktuellen Stand.

Muss ich persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen?

Nein. Durch eine Vollmacht können Sie uns mit der kompletten Abwicklung beauftragen. Sie müssen weder einen Termin buchen noch persönlich bei der Zulassungsbehörde vorsprechen. Wir erledigen alles für Sie.

Was ist eine eVB-Nummer und wo bekomme ich sie?

Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ist eine siebenstellige Nummer, die Sie von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten. Anhand dieser Nummer verifiziert die Zulassungsbehörde Ihren Versicherungsschutz elektronisch. Kontaktieren Sie einfach Ihre Versicherung – die eVB-Nummer wird in der Regel sofort ausgestellt.

Kann ich meine Unterlagen auch selbst bei Ihnen im Büro abgeben?

Selbstverständlich! Sie können Ihre Unterlagen persönlich in unserem Büro in Berlin Wedding abgeben. Bitte vereinbaren Sie vorab einen kurzen Termin, da unsere Mitarbeiter häufig im Außendienst unterwegs sind. Alternativ nutzen Sie unseren bequemen Hol- und Bringservice.

Können Abhol- und Rückgabeadresse voneinander abweichen?

Ja, das ist problemlos möglich. Wir können Ihre Unterlagen an einer beliebigen Adresse in Berlin abholen und an einer anderen Adresse wieder zurückgeben – ohne Aufpreis.

Welche Fahrzeuge können über Ihren Dienst zugelassen werden?

Wir übernehmen die Zulassung aller Fahrzeugarten: PKW, LKW, Motorräder, Wohnmobile, Anhänger und Trailer. Auch die Zulassung von Importfahrzeugen (EU und Nicht-EU) sowie Oldtimern gehört zu unserem Leistungsspektrum.

Müssen alle Unterlagen im Original vorgelegt werden?

Ja, die Kfz-Zulassungsbehörde Berlin verlangt grundsätzlich alle Unterlagen im Original. Ohne Originaldokumente wird keine Zulassung erteilt. Bei der Abholung erhalten Sie von uns eine detaillierte Aushändigungsbestätigung über alle übergebenen Dokumente.

Kann ich als Firma bei Ihnen auf Rechnung zahlen?

Ja, Firmenkunden bieten wir die Option, auf Rechnung zu zahlen (Bonität vorausgesetzt). Der Rechnungsbetrag ist nach Auftragsende fällig. Privatkunden zahlen bei Übergabe der Unterlagen in bar und erhalten eine Quittung.

Brauche ich für einen Neuwagen einen TÜV-Bericht?

Nein. Bei fabrikneuen Fahrzeugen entfällt die Hauptuntersuchung (HU) für die ersten drei Jahre ab dem Tag der Erstzulassung. Stattdessen wird die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) benötigt, die Sie vom Händler erhalten.

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