E-Kennzeichen Berlin: Elektro- & Hybridfahrzeuge anmelden – schnell & ohne Wartezeit
Sie haben ein Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug und möchten in Berlin das begehrte E-Kennzeichen beantragen? Das Kfz-Zulassungsbüro Berlin in Berlin-Wedding erledigt das für Sie – schnell, zuverlässig und ohne lästige Wartezeiten bei der Behörde. Ob Neuzulassung mit E-Kennzeichen oder nachträgliche Umkennzeichnung eines bereits zugelassenen Fahrzeugs: Unsere erfahrenen Mitarbeiter kennen jeden Handgriff und wickeln den gesamten Behördengang für Sie ab. Mit unserem Top Preis-Leistungs-Verhältnis und dem praktischen Hol- & Bringservice müssen Sie nicht einmal Ihr Büro oder Zuhause verlassen.
Das E-Kennzeichen (erkennbar am Buchstaben „E“ am Ende der Erkennungsnummer, z. B. B AB 4999E) ist in Berlin Pflicht, um als Elektro- oder qualifiziertes Plug-in-Hybridfahrzeug die gesetzlich vorgesehenen Bevorrechtigungen im Straßenverkehr nutzen zu dürfen – darunter die Befreiung von der Umweltzonenplakettenpflicht sowie die Nutzung speziell ausgewiesener Parkplätze mit Ladestation. Vertrauen Sie auf unser Zulassungsbüro und sparen Sie Zeit, Nerven und unnötige Behördengänge.
Ablauf: So läuft die E-Kennzeichen-Zulassung in Berlin ab
- Auftrag erteilen: Sie kontaktieren uns telefonisch oder über unser Online-Formular und schildern Ihr Anliegen (Neuzulassung mit E-Kennzeichen oder Umkennzeichnung eines bereits zugelassenen Fahrzeugs).
- Unterlagen zusammenstellen: Wir teilen Ihnen genau mit, welche Dokumente für Ihren konkreten Fall benötigt werden (siehe Checkliste unten).
- Hol- & Bringservice oder persönliche Abgabe: Wir holen Ihre Unterlagen bequem bei Ihnen ab – in ganz Berlin, ohne Aufpreis. Alternativ können Sie die Dokumente auch persönlich in unserem Büro in Berlin-Wedding abgeben (bitte vorher kurz Termin abstimmen, da wir häufig unterwegs sind). Bei Abholung erhalten Sie selbstverständlich eine Aushändigungsbestätigung mit genauer Auflistung aller übergebenen Unterlagen.
- Prüfung der Unterlagen: Ein sachkundiger Mitarbeiter prüft Ihre Dokumente vor Ort auf Vollständigkeit und Richtigkeit – so werden Rückfragen der Behörde von vornherein vermieden.
- Behördengang: Wir reichen Ihren Antrag bei der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin ein und beantragen das E-Kennzeichen für Sie – ohne Wartezeit für Sie.
- Rückgabe der Unterlagen: Innerhalb von in der Regel 24 Stunden erhalten Sie Ihre Fahrzeugpapiere mit dem neuen E-Kennzeichen zurück – wahlweise an einer anderen Adresse als der Abholadresse, ganz ohne Aufpreis.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in Verbindung mit der COC- bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung – im Original
- Bisherige Kennzeichenschilder (bei bereits zugelassenen Fahrzeugen)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) – nur bei gleichzeitiger Zulassung auf einen neuen Halter erforderlich
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (TÜV/DEKRA-Prüfbericht) – im Original
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit Meldebescheinigung – im Original
- SEPA-Lastschriftmandat (für den Einzug der Kfz-Steuer)
- Ausgefüllter Antrag auf Zulassung eines Fahrzeugs
- Für Plug-in-Hybridfahrzeuge mit Kraftstoffschlüsseln 0008, 0010, 0012, 0014, 0019, 0022 oder 0024: Herstellerbescheinigung oder Gutachten nach § 21 StVZO als Nachweis der externen Aufladbarkeit
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug im Original oder beglaubigter Kopie
- Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug im Original oder beglaubigter Kopie
- Bei Bevollmächtigung: formlose Vollmacht sowie Ausweisdokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Formulare zum Herunterladen und Ausfüllen
Wichtig zu wissen:
- Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Kopien werden von der Zulassungsbehörde Berlin nicht akzeptiert – andernfalls wird das E-Kennzeichen nicht erteilt.
- Das E-Kennzeichen darf nicht zugeteilt werden bei Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder ständigen roten Kennzeichen (Händlerkennzeichen).
- Für Plug-in-Hybridfahrzeuge gilt: Ein E-Kennzeichen wird nur zugeteilt, wenn sich aus der COC-Bescheinigung eindeutig ergibt, dass das Fahrzeug von außen aufladbar ist. Bei älteren Fahrzeugen (Erstzulassung vor 2012) ist ggf. eine gesonderte Herstellerbescheinigung oder ein Gutachten nach § 21 StVZO erforderlich.
- Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride mit E-Kennzeichen sind in Berlin aufgrund einer Berliner Allgemeinverfügung von der Umweltzonenplakettenpflicht befreit.
- Im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge können mit einer blauen E-Plakette nach Anlage 3a FZV gekennzeichnet werden und damit in der Berliner Umweltzone fahren.
- Die Behördengebühren variieren je nach Vorgang. Im günstigsten Fall (reines Umkennzeichnen eines bereits zugelassenen Fahrzeugs ohne Halterwechsel) beträgt die Behördengebühr mindestens 31,80 €.
- Bei Abholung Ihrer Unterlagen durch uns erhalten Sie stets eine Aushändigungsbestätigung, in der alle übergebenen Dokumente einzeln aufgelistet sind.
Preise für die Kfz-Anmeldung und Neuzulassung
Der Komplettpreis variiert je nach Art des Vorgangs (Neuzulassung oder Umkennzeichnung), ob neue Kennzeichenschilder benötigt werden, ob Sie unseren Hol- & Bringservice durch einen Kurier in Anspruch nehmen möchten, sowie nach den jeweils geltenden Behördengebühren. Bitte beachten Sie: Die Behördengebühren variieren und werden von der Zulassungsbehörde Berlin festgesetzt. Sprechen Sie uns gerne für ein individuelles Angebot an.
Preisliste
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Behördengebühren ab 31,80 €
Umkennzeichnung auf E-Kennzeichen, Fahrzeug bereits zugelassen
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Behördengebühr ab 22,22 €
Neuzulassung mit E-Kennzeichen, online
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Behördengebühr ab 30,60 €
Neuzulassung mit E-Kennzeichen, vor Ort
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Kennzeichenschilder ca. 20 – 35 € €
2 Stück, geprägt
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Wunschkennzeichen 15 €
Reservierung + Zuteilung
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Umweltplakette / Feinstaubplakette 8 €
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Komplettpreis ab 69,70 – 250 €
Je nach Vorgang, Behördengebühren, ob Schilder benötigt werden oder nicht, und ob Sie den Hol- und Bringservice durch einen Kurier wünschen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen und Ihre Antworten
Was ist ein E-Kennzeichen und wer bekommt es?
Das E-Kennzeichen ist ein spezielles Kfz-Kennzeichen für Elektro- und qualifizierte Plug-in-Hybridfahrzeuge. Es ist am Buchstaben „E“ am Ende der Erkennungsnummer zu erkennen (Beispiel: B AB 4999E). Anspruch auf ein E-Kennzeichen haben Halter von reinen Elektrofahrzeugen sowie von Plug-in-Hybridfahrzeugen, die nachweislich von außen aufladbar sind und die gesetzlichen Voraussetzungen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen.
Welche Vorteile bringt das E-Kennzeichen in Berlin?
In Berlin sind Fahrzeuge mit E-Kennzeichen aufgrund einer Berliner Allgemeinverfügung von der Umweltzonenplakettenpflicht befreit. Zudem dürfen sie speziell ausgewiesene Parkplätze mit Ladestation nutzen. Weitere Bevorrechtigungen (z. B. kostenfreies Parken oder Nutzung von Busspuren) sind in Berlin derzeit nicht flächendeckend eingeführt, können aber durch entsprechende Regelungen der Straßenverkehrsbehörden jederzeit hinzukommen.
Kann ich das E-Kennzeichen auch für mein bereits zugelassenes Fahrzeug nachträglich beantragen?
Ja. Wenn Ihr Fahrzeug bereits in Berlin zugelassen ist und die Voraussetzungen erfüllt, können Sie jederzeit eine Umkennzeichnung auf ein E-Kennzeichen beantragen. In diesem Fall beträgt die Mindestgebühr der Behörde 31,80 €. Unser Kfz-Zulassungsbüro Berlin erledigt diesen Vorgang für Sie – ohne dass Sie selbst zur Zulassungsstelle müssen.
Bekommt mein Plug-in-Hybrid automatisch ein E-Kennzeichen?
Nicht automatisch. Plug-in-Hybridfahrzeuge erhalten ein E-Kennzeichen nur, wenn sich aus der COC-Bescheinigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) eindeutig ergibt, dass das Fahrzeug von außen aufladbar ist. Bei älteren Fahrzeugen mit Erstzulassung vor 2012 kann es sein, dass der entsprechende Kraftstoffschlüssel fehlt – in diesem Fall ist eine Herstellerbescheinigung oder ein Gutachten nach § 21 StVZO erforderlich. Wir beraten Sie gerne, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt.
Wie läuft die Abwicklung über Ihr Kfz-Zulassungsbüro ab?
Ganz einfach: Sie erteilen uns den Auftrag telefonisch oder per Online-Formular. Wir vereinbaren einen Abholtermin für Ihre Unterlagen – in ganz Berlin, ohne Aufpreis. Nach Prüfung der Dokumente erledigen wir den Behördengang für Sie. In der Regel erhalten Sie Ihre Fahrzeugpapiere mit dem neuen E-Kennzeichen innerhalb von 24 Stunden zurück. Die Rückgabe kann auch an einer anderen Adresse als der Abholadresse erfolgen.
Welche Unterlagen benötige ich für das E-Kennzeichen?
Für die Umkennzeichnung eines bereits zugelassenen Fahrzeugs benötigen Sie in der Regel: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, COC-Bescheinigung, bisherige Kennzeichenschilder, gültigen TÜV/DEKRA-Prüfbericht, Personalausweis mit Meldebescheinigung sowie das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat und den Zulassungsantrag. Bei einer Neuzulassung kommen ggf. weitere Dokumente hinzu. Unsere vollständige Checkliste finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
Was kostet die Beantragung des E-Kennzeichens über Ihr Büro?
Unser Komplettpreis liegt je nach Vorgang zwischen 69,70 € und ca. 250,00 € – inklusive unserer Servicepauschale, der Behördengebühren und auf Wunsch des Hol- & Bringservices durch einen Kurier. Ob neue Kennzeichenschilder benötigt werden und ob ein Wunschkennzeichen gewünscht ist, beeinflusst den Endpreis. Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an.
Muss ich persönlich zur Zulassungsstelle erscheinen?
Nein. Unser Kfz-Zulassungsbüro Berlin vertritt Sie per Vollmacht bei der Zulassungsbehörde. Sie müssen weder einen Termin vereinbaren noch in der Warteschlange stehen. Wir erledigen alles für Sie – schnell, zuverlässig und ohne Wartezeit für Sie.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel erhalten Sie Ihre Fahrzeugpapiere mit dem neuen E-Kennzeichen innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe der vollständigen Unterlagen zurück. Durch unsere langjährige Erfahrung und die direkte Abwicklung bei der Behörde vermeiden wir unnötige Verzögerungen.
Kann ich als Firma das E-Kennzeichen über Ihr Büro beantragen?
Ja, selbstverständlich. Firmenkunden sind bei uns herzlich willkommen. Für Unternehmen bieten wir zudem die Möglichkeit, auf Rechnung zu zahlen (Bonität vorausgesetzt). Benötigt werden zusätzlich Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug im Original oder beglaubigter Kopie sowie die Ausweise der vertretungsberechtigten Personen.













