Leistungen

In Deutschland ist es zwingend erforderlich, ein Auto zur Zulassung anzumelden, bevor es im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann. Selbiges gilt für andere Arten von Kraftfahrzeugen (wie zum Beispiel Motorräder) und für deren Anhänger. Wer es unterlässt, ein zulassungspflichtiges Fahrzeug anzumelden, riskiert ein Bußgeld sowie weitere Sanktionen. Diese Vorgaben haben den Hintergrund, dass es den Behörden nur über die Zulassung möglich ist, ein Fahrzeug eindeutig seinem Halter zuzuordnen.

KFZ anmelden in Berlin ist nicht kostenfrei. Für die Zulassung sind Gebühren zu entrichten, die jedoch nicht bundesweit einheitlich gestaltet sind und je nach Ausgangslage variieren können: Beispielsweise ist die Anmeldung eines Neuwagens in der Regel teurer, als das bei einem Gebrauchtwagen der Fall ist, solange damit kein Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk verbunden ist. Auch die Beantragung eines Wunschkennzeichens schlägt mit zusätzlichen Kosten zu Buche. Ebenfalls gut zu wissen: Manche Behörden stellen Online-Tools zur Erleichterung der Anmeldung zur Verfügung. Eine weitere interessante Option stellt die Möglichkeit dar, sich im Zulassungsverfahren per Vollmacht vertreten zu lassen – zum Beispiel durch unser KFZ-Zulassungsbüro. So können Sie sichergehen, dass die notwendigen Behördengänge rasch, kompetent und unkompliziert erledigt werden. Sie möchten ein KFZ anmelden in Berlin? Kontaktieren Sie uns – für unsere qualifizierten Mitarbeiter handelt es sich dabei um eine Routineangelegenheit.

Sie haben ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug gekauft? Sind Sie vielleicht von woanders nach Berlin umgezogen
und müssen Ihr Fahrzeug ummelden?

Dann sind Sie hier genau richtig. Den Behördengang erledigen wir für Sie, schnell und unkompliziert.

Dazu werden folgende Unterlagen benötigt

  • Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung II in Verbindung mit COC / Fahrzeugbrief
  • TÜV/DEKRA Prüfbericht
  • ausgefüllter Zulassungsantrag
  • ausgefülltes SEPA Formular
  • Kennzeichenschilder
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw Handelsregisterauszug
  • Vorführung des Fahrzeuges (NUR bei Importfahrzeugen bzw bei gestohlenen Kennzeichen oder wiederaufgefundenen Fahrzeugen)

Beachten Sie das die Behördengebühren immer variieren.

Wichtig !

Alle Unterlagen sind in Original einzureichen, da sonst die Zulassungsstelle keine Zulassung erteilt.
Bei Abholung Ihrer Unterlagen erhalten Sie selbstverständlich eine Aushändigungsbestätigung, wo
im einzelnen aufgelistet sein wird, welche Unterlagen Sie uns ausgehändigt haben.

Hier können Sie direkt eine Anfrage an uns schicken

KFZ ummelden Berlin: Worauf kommt es bei einer Ummeldung an?

Neben Erstanmeldungen ist ein Wechsel des Fahrzeughalters ein häufiger Grund, aus dem sich eine Pflicht zur Verständigung der Behörde ergibt. Das Gesetz sieht vor, dass die Zulassung immer auf den aktuellen Halter und dessen momentane Wohnadresse lauten muss. KFZ ummelden in Berlin ist daher nach Umzügen zwingend notwendig. Das Verfahren, durch das der Halter- bzw. Wohnortwechsel behördlich abgehandelt wird, nennt man Ummeldung. Die Kosten hierfür variieren und werden unter anderem daran bemessen, ob die Ummeldung mit einem Wechsel des Zulassungsbezirkes und/oder einem Halterwechsel einhergeht. Selbstverständlich können Sie sich auch bei Ummeldungen von unserem Zulassungsbüro kompetent vertreten lassen. Sie wollen Ihr KFZ ummelden in Berlin? Mit unserer Hilfe können Sie das Verfahren schnell und unbürokratisch hinter sich bringen.

Im Kontext von Anmeldung, Ummeldung und verwandten Verfahren ist eine Vielzahl von Unterlagen relevant, die unter anderem die folgenden Dokumente umfasst (genaueren Aufschluss gewährt unsere Checkliste in Verbindung mit persönlicher Beratung)

  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • bei Neuwagen: Certificate of Conformity (COC)
  • ausgefüllter Zulassungsantrag
  • ausgefülltes SEPA-Formular (KFZ-Steuer)
  • vorhandene Kennzeichenschilder (bei Gebrauchtwagen)
  • TÜV/DEKRA-Prüfbericht
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Personalausweis/Reisepass plus Meldebestätigung
  • Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug (nur bei Firmen)
  • Vorführung des Fahrzeugs (ausschließlich bei Importfahrzeugen/gestohlenen Kennzeichen/wiederaufgefundenen Fahrzeugen)

Die Unterlagen sind aufgrund entsprechender behördlicher Vorgaben im Original einzureichen. Im Zuge der Abholung bzw. Entgegennahme erhalten Sie von uns eine Aushändigungsbestätigung, die genau aufschlüsselt, welche Dokumente übergeben wurden.

Bei Wohnungswechsel oder Namensänderung, sind Sie verpflichtet dies der Zulassungsstelle mitzuteilen.
Die Daten müssen aktualisiert werden.

Dabei werden folgende Unterlagen benötigt

  • Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief (NUR bei Namensänderung erforderlich ODER falls in Vergangenheit bereits eine Änderung im Fahrzeugschein erfolgt sein sollte)
  • Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
  • ggf. TÜV/DEKRA Prüfbericht
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw Handelsregisterauszug

Beachten Sie das die Behördengebühren immer variieren.

Wichtig !

Alle Unterlagen sind in Original einzureichen, da sonst die Zulassungsstelle keine Änderungen genehmigt. Bei Abholung Ihrer Unterlagen erhalten Sie selbstverständlich eine Aushändigungsbestätigung, wo im einzelnen aufgelistet sein wird, welche Unterlagen Sie uns ausgehändigt haben.

Hier können Sie direkt eine Anfrage an uns schicken

Diese 5-Tagekennzeichen können Sie für Probefahrten und Überführungen von verschiedenen Fahrzeugen (PKW, LKW, Motorrad, Anhänger, usw.) benutzen.

Folgende Unterlagen werden dazu benötigt

elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) – auch bei uns erhältlich

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

  • Zulassungsbescheiningung Teil I ODER Teil II
  • TÜV/DEKRA Prüfbericht (falls das Fahrzeug keine aktuelle HU besitzt, so wird zwar ein Kurzzeitkennzeichen erteilt, jedoch NUR für die Fahrt in die nächste Werkstatt bzw. TÜV/DEKRA Stelle
  • Formular für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw Handelsregisterauszug

Beachten Sie das die Behördengebühren immer variieren.

Wir bieten unseren Kunden zwei Optionen an

Option A: Komplettpaket inkl. Versicherung, inkl. Schilder und inkl. Behördengebühren

Option B: Paket inkl. Schilder und inkl. Behördengebühren – Versicherung holen Sie

Wichtig !

Alle Unterlagen sind in Original einzureichen, da sonst die Zulassungsstelle keine Kurzzeitkennzeichen erteilt.
Bei Abholung Ihrer Unterlagen erhalten Sie selbstverständlich eine Aushändigungsbestätigung, wo
im einzelnen aufgelistet sein wird, welche Unterlagen Sie uns ausgehändigt haben.

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Die Gefahr eines Missbrauchs bei Verlust oder Diebstahl ist extrem hoch. Daher ist eine Umkennzeichnung erforderlich. Falls Sie noch den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief besitzen, bekommen Sie die Zulassungsbescheinigung I und II ausgestellt.

Auch dieses Problem lösen wir für Sie.

Dazu werden folgende Unterlagen benötigt

  • Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief
  • TÜV/DEKRA Prüfbericht
  • ggf. vorhandene Kennzeichenschilder
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Versicherung an Eides Statt (bei Verlust der Kennzeichen)
  • Anzeige der Polizei bei Diebstahl (aus dieser muss hervorgehen, dass das Fahrzeug oder das/die amtliche(n) Kennzeichen gestohlen worden sind)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Beachten Sie das die Behördengebühren immer variieren.

Wichtig !

Alle Unterlagen sind in Original einzureichen, da sonst die Zulassungsstelle keine Zulassung erteilt.
Bei Abholung Ihrer Unterlagen erhalten Sie selbstverständlich eine Aushändigungsbestätigung, wo
im einzelnen aufgelistet sein wird, welche Unterlagen Sie uns ausgehändigt haben.

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Sie müssen den Verlust der Zulassungsbescheinigung I/II an Eides Statt erklären. Bei einem Diebstahl der Zulassungsbescheinigung müssen Sie nur eine Anzeige einer deutschen Polizeidienststelle vorweisen, es ist keine weitere eidesstattliche Erklärung notwendig.

Es werden folgende Unterlagen benötigt

  • amtliches Dokument Hauptuntersuchtung bei Verlust der Zulassungsbescheinigung I / des Fahrzeugscheines
  • Prüfbescheinigung Abgasuntersuchung bei Verlust der Zulassungsbescheinigung I / des Fahrzeugscheines
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Versicherung an Eides Statt durch Fahrzeughalter, bei Verkauf durch Erwerber
  • Anzeige der Polizei bei Diebstahl (aus dieser muss hervorgehen, dass die Zulassungsbescheinigung II / der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung I /
  • Fahrzeugschein gestohlen worden ist – nur bei Diebstahl erforderlich)
  • Kaufvertrag bei Erwerb des Fahrzeuges
  • Vollmacht (bei Beauftragung)

Beachten Sie das die Behördengebühren immer variieren.

Wichtig !

Alle Unterlagen sind in Original einzureichen, da sonst die Zulassungsstelle keine Eintragungen genehmigt.
Bei Abholung Ihrer Unterlagen erhalten Sie selbstverständlich eine Aushändigungsbestätigung, wo
im einzelnen aufgelistet sein wird, welche Unterlagen Sie uns ausgehändigt haben.

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Sie wollen ein Fahrzeug in Berlin zulassen welches EU Fahrzeugpapiere oder NICHT EU Fahrzeugpapiere besitzt?

In diesem fall werden folgende Unterlagen bentöigt:

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ausgefüllter Zulassungsantrag
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • COC-Papiere oder Gutachten gem.§13 EG-FGV für PKW, LKW, Anhänger bzw. Gutachten nach § 21 StVZO (nicht älter als 18 Monate) für Kräder, Sonder-KFZ
    In Ziffer 47 der COC-Bescheinigung muss eine Eintragung für Deutschland vorhanden sein(Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel).
  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • Kaufvertrag/Rechnung bzw. Importbescheinigung
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO.
    Hierauf kann verzichtet werden, wenn sie aufgrund des geringen Alters des Fahrzeugs ggf. eine Hauptuntersuchung vom Werk haben. Bei einem Pkw beispielsweise 3 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung.
  • ggf gesondertes Formular benötigt (bitte Anfragen)

Beachten Sie das die Behördengebühren immer variieren.

Wichtig !

Alle Unterlagen sind in Original einzureichen, da sonst die Zulassungsstelle keine Zulassung erteilt.
Bei Abholung Ihrer Unterlagen erhalten Sie selbstverständlich eine Aushändigungsbestätigung, wo
im einzelnen aufgelistet sein wird, welche Unterlagen Sie uns ausgehändigt haben.

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Sie wollen eintragungspflichtige Umbauten an Ihren Auto anbringen? Dann müssen diese in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Falls Sie noch alte Fahrzeugpapiere besitzen, wird Ihnen auch die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt.

folgende Unterlagen werden hierzu benötigt

  • Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief
  • TÜV/DEKRA Prüfbericht
  • Teilgutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Änderungsabnahme)
  • für Änderung der Schadstoffklasse Steueränderungsantrag der Werkstatt

Beachten Sie das die Behördengebühren immer variieren.

Wichtig !

Alle Unterlagen sind in Original einzureichen, da sonst die Zulassungsstelle keine Eintragungen genehmigt.
Bei Abholung Ihrer Unterlagen erhalten Sie selbstverständlich eine Aushändigungsbestätigung, wo
im einzelnen aufgelistet sein wird, welche Unterlagen Sie uns ausgehändigt haben.

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Seit dem 1. März 2007 müssen alle Autos bei einer Neuzulassung mindestens 30 Jahre alt sein. Dies gilt nicht für Fahrzeuge die bereits davor unbefristet oder befristet ein rotes 07-Kennzeichen besaßen.

Ihren Oldtimer lassen wir gerne auf Sie zu.

Dazu werden benötigt

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug)
  • Versicherungsbestätigung (entfällt bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
  • mindestens 30 Jahre („Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind.“)

Beachten Sie das die Behördengebühren immer variieren.

Wichtig !

Alle Unterlagen sind in Original einzureichen, da sonst die Zulassungsstelle keine Zulassung erteilt.
Bei Abholung Ihrer Unterlagen erhalten Sie selbstverständlich eine Aushändigungsbestätigung, wo
im einzelnen aufgelistet sein wird, welche Unterlagen Sie uns ausgehändigt haben.

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Sie möchten das Fahrzeug ins Ausland Exportieren?
Dann benötigen Sie Zoll- bzw. Ausfuhrkennzeichen

Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief
  • TÜV/DEKRA Prüfbericht
  • Kennzeichenschilder ( falls das Fahrzeug noch angemeldet ist )
  • List eVB ( Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen ) – (auch bei uns erhältlich)
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit Meldebescheinigung
  • ausgefüllter Zulassungsantrag

SEPA Formular

Beachten Sie das die Behördengebühren immer variieren.

Wichtig !

Alle Unterlagen sind in Original einzureichen, da sonst die Zulassungsstelle keine Eintragungen genehmigt.
Bei Abholung Ihrer Unterlagen erhalten Sie selbstverständlich eine Aushändigungsbestätigung, wo
im einzelnen aufgelistet sein wird, welche Unterlagen Sie uns ausgehändigt haben.

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Neben An- und Ummeldungen umfasst die Bandbreite unserer Dienstleistungen selbstverständlich auch die Abwicklung von temporären Stilllegungen und permanenten Abmeldungen Ihres Fahrzeugs. Wenn Sie zu diesem Zweck aus Gründen der Zeitersparnis oder der Vermeidung von umständlichen

Behördengängen nicht persönlich tätig werden möchten, können Sie gerne unser Zulassungsbüro

mit der Betreuung des Verfahrens beauftragen. Sie möchten demnächst ein KFZ abmelden in Berlin?

Auch diese Leistung zählt zu den Kernkompetenzen unseres Unternehmens.

Auch im Rahmen des Stilllege- bzw. Abmeldeverfahrens sind die dafür maßgeblichen Dokumente (siehe unten) jeweils im Original vorzulegen. Erleichtert wird dies durch die Möglichkeit, unseren Hol-

und Bringservice in Anspruch zu nehmen. Die Übergabe der Papiere wird vonseiten unseres Unternehmens bei der Abholung durch eine Aushändigungsbestätigung bescheinigt, in der die einzelnen Unterlagen genau aufgelistet werden.

Temporäre und endgültige Stilllegungen: Wo liegt der Unterschied?

Worum handelt es sich bei einer Stilllegung bzw. Abmeldung eines Kraftfahrzeugs eigentlich? Zunächst ist festzuhalten, dass die traditionelle Unterscheidung zwischen einer zeitweisen und endgültigen Stilllegung formaljuristisch schon seit einigen Jahren eigentlich keine Bedeutung mehr besitzt: Diese Differenzierung wurde durch die Fahrzeugzulassungsverordnung von 2007 aufgehoben, hat sich aber im Sprachgebrauch teilweise erhalten.

Unabhängig davon, ob eine baldige Wiederinbetriebnahme angedacht ist, sieht das Gesetz eine maximal siebenjährige Frist vor, innerhalb derer das Kraftfahrzeug wieder angemeldet werden kann. In einem wichtigen Punkt allerdings wird nach wie vor zwischen einer womöglich bloß temporären und einer endgültigen Abmeldung unterschieden: nämlich dann, wenn eine neuerliche Nutzung schon zum Zeitpunkt der Stilllegung definitiv ausgeschlossen werden kann. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Verschrottung geplant ist – allerdings ist in diesem Fall auch ein sogenannter Verwertungsnachweis vonnöten, der bei der Zulassungsbehörde eingereicht werden muss.

Stilllegung: Gründe und benötigte Dokumente

In welchen Fällen ist eine Fahrzeugstilllegung überhaupt als sinnvoll anzusehen? Für eine

Abmeldung wie oben beschrieben kann es unterschiedliche Motive geben, die von einer Ausrangierung überalterter Fahrzeuge über zu hohe Betriebskosten bis zu einem Umstieg auf andere Fortbewegungsmittel reichen. Ebenso werden Abmeldungen im Vorfeld eines absehbaren Autoverkaufs vorgenommen. Ein solches Verfahren kann zum Teil auch online vorgenommen werden. Zudem können Sie sich natürlich auch in diesem Fall durch einen Bevollmächtigen vertreten lassen. Gerne unterstützt Sie unser KFZ-Zulassungsbüro beim KFZ abmelden in Berlin. In jedem Fall sind bei einer Stilllegung folgende Dokumente vorzulegen:

  • Nummernschilder
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)

Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung 

  Teil II ausgestellt wurde.

  • Verwertungsnachweis (nur bei endgültiger Stilllegung bzw. geplanter Verschrottung des Fahrzeugs)